Rechtsanwalt Axel Scherzer Telefon 08551/910885
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Ihr Anwalt

Axel Scherzer, Freyung's Anwalt seit 1987

 

Tätigkeitfelder

Ob Bürgerliches Recht oder Strafrecht gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung

 

Weiterbildugen

 

Natürlich muss man immer auf den aktuellen Stand bleiben. 

--> Bitte beachten Sie, daß unsere Kanzlei ab dem 30.09.2024 nicht mehr in der Bahnhofstraße 1, sondern in der Bahnhofstraße 14 in Freyung seien wird. Die Bahnhofstraße 14 ist in der Schramlpassage gegenüber Sedlmayr auf der anderen Straßenseite. Unsere Rufnummern bleiben dieselben wie bisher!

 

 Informationen zu Ihrem Besuch / Ihrer Anfrage
(Corona-Situation 24.03.2020)

 

Gerne bin ich bereit, Ihnen behilflich zu sein. Hierzu einige Informationen und Hinweise.
Persönliche Besprechungen im Büro sind zur Zeit vom Grundsatz her leider nicht möglich.
Ausnahmen wären telefonisch abzuklären. Büro sicher zu erreichen von Montag bis Freitag von
(10 - 12:30 Uhr / außerhalb dieser Zeiten einfach probieren / ansonsten Anrufbeantworter
eingeschaltet / bitte Nachricht, Tel.Nr. und Mailadresse aufsprechen / gewünschtenfalls erfolgt
Rückruf).
Wenn Sie eine Gerichtsentscheidung, ein behördliches Schreiben oder ein
Aufforderungsschreiben von einem Anwalt, einem Inkassobüro, einem Betrieb oder einer Person
erhalten, sollten Sie unbedingt auf darin gesetzte Fristen achten. Bei gerichtlichen und
behördlichen Schreiben handelt es sich hierbei oft um Fristen, bei deren Versäumung erhebliche
Nachteile entstehen können. Gerade aktuell ist die Zeit möglicherweise knapp, weshalb Sie sich
nicht scheuen sollten, sich wegen gesetzter Fristen oder Termine zu erkundigen. Hierzu können
Sie gerne in meiner Kanzlei zu den genannten Zeiten anrufen.


Zu Kosten:

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, wäre mit dieser abzuklären, ob diese für
Ihre Sachen die Kosten für eine Beratung bzw. eine weitergehende Tätigkeit übernimmt. Auch
hier könnte ich behilflich sein.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben oder diese die Kosten nicht
übernehmen, können Sie sich mit der Kanzlei zur Abklärung in Verbindung setzen, um z.B. die
Vergütung für eine Beratung vorab zu vereinbaren

.
Hinweis vorab nach § 49b Abs. 5 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung):
Die Kosten für eine Tätigkeit nach außen hin (gegenüber Gericht, Behörden, Gegner) werden
nach konkreter Vereinbarung oder dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet,
wobei sich zweitenfalls in bestimmten Rechtsbereichen (z.B. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht) die
Kosten nach einem Wert (Gegenstands-, Verfahrens-, Streitwert) richten.

-2-

Für eine gewünschte Beratung und/oder Tätigkeit würde ich von Ihnen bestimmte,
vervollständigte, datierte und unterschriebene Formulare benötigen, z.B. Bestätigung zum
Gebührenhinweis, Vergütungsvereinbarung für Beratung bzw. Tätigkeit, Vollmacht (bei Tätigkeit
nach außen hin) usw. Die Formulare erhalten Sie auf Anfrage.


Vorläufig abschließend: Unbedingt auf einzuhaltende Fristen und Termine achten und bei
allen Fragen anrufen (oder mailen, faxen, schreiben).

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